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Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen zur Teilnahme an der Automotive Aktion der Marke MILWAUKEE von Techtronic Industries Central Europe GmbH unter der Domain milwaukee.automotiveaktion2025.de

Die nachfolgenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für die Automotive Aktion der Domain milwaukee.automotiveaktion2025.de (nachfolgend Veranstalter-Domain genannt), welche die Techtronic Industries Central Europe GmbH (nachfolgend Veranstalter genannt), Walder Straße 53, 40724 Hilden veranstaltet. Weitere Kontaktdaten finden Sie im Impressum.

 

Die Aktion wird für die auf der Veranstalter-Domain der im Impressum genannten Firma betrieben. Art und Umfang der Prämien und die Teilnahmetermine sind der Ankündigung auf der Veranstalter-Domain zu entnehmen. Der Veranstalter bedient sich dabei des Dienstleisters HAPPY Marketing Solutions AG zur technischen Abwicklung der Aktion.

 

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter. 

 

1          Geltungsbereich

1.1       Die vorliegenden Teilnahmebedingungen gelten für die Automotive Aktion, welche auf der Veranstalter-Domain ausgelobt wird.

1.2       Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen enthalten die zwischen dem Teilnehmer an der Automotive Aktion und dem Veranstalter ausschließlich geltenden Bedingungen, soweit diese nicht durch schriftliche Vereinbarungen gem. Ziffer 14.1. dieser Bedingungen zwischen den Parteien abgeändert werden.

1.3       Eine Teilnahme an der Automotive Aktion ist nur unter Einbeziehung dieser Teilnahmebedingungen möglich. Vor der Teilnahme wird der Teilnehmer auf die Teilnahmebedingungen in gesetzeskonformer Weise hingewiesen.

1.4       Erfolgt eine Teilnahme an der Automotive Aktion, so gelten die zu diesem Zeitpunkt aktuellen und angezeigten Teilnahmebedingungen bzw. die gesetzlichen Regelungen.

1.5       Die Teilnahmebedingungen gelten auch dann, wenn der Zugriff auf die Veranstalter-Domain von außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erfolgt.

 

2          Teilnahmeberechtigte

2.1       Teilnahmeberechtigt sind Käufer (natürliche und juristische Personen) von Produkten der Marke MILWAUKEE der Techtronic Industries Central Europe GmbH, die bei einem von MILWAUKEE autorisierten Automotive-Händler in Deutschland, Österreich oder der Schweiz Ware erworben haben. Eine Übersicht der Automotive-Händler finden Sie hier (Link auf die Seite mit berechtigten Händlern).

2.2       Eine wirksame Teilnahme an der Automotive Aktion erfolgt nur, wenn eine teilnehmende natürliche Person zum Zeitpunkt ihrer Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet hat, sowie wenn teilnehmende natürliche und juristische Personen von einem in Deutschland, Österreich oder der Schweiz gelegenen Standort aus teilnehmen und ihren ständigen Wohnsitz oder Geschäftssitz in einem von dem Veranstalter vorgegebenen Orten hat. Voraussetzung ist weiterhin die Inhaberschaft über eine eigene E-Mail-Adresse und die Verwendung derselben.

2.3       Nicht teilnahmeberechtigt sind Mitarbeiter, Bevollmächtigte und Beauftragte des Veranstalters sowie unternehmensangehörige Personen von autorisierten Milwaukee Händlern, sonstigen gewerblichen Wiederverkäufern von Elektrowerkzeugen beziehungsweise mit der Ausführung und Umsetzung dieser Automotive Aktion eingebundenen Dienstleistern und deren jeweiligen Familien- und Haushaltsmitglieder sowie alle Personen, die gemäß Nummer 8 der Teilnahmebedingungen disqualifiziert oder von der Automotive Aktion ausgeschlossen bzw. gesperrt sind. Bei Missachtung dieser Voraussetzungen entfallen sämtliche Ansprüche gegen den Veranstalter.

2.4       Eine Teilnahme ist nur unter Angabe korrekter Nutzer-Daten möglich. Der Teilnehmer haftet für die falsche Angabe persönlicher Daten und hat in dieser Beziehung den Veranstalter von Ansprüchen Dritter freizustellen.

2.5       Bitte beachten Sie, dass bei der Teilnahme die unter Ziffer 3. genannten Daten anzugeben sind. Die zur Durchführung und Abwicklung der Automotive Aktion erforderlichen Daten werden von uns gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erhoben und gespeichert. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den gesonderten Datenschutzbestimmungen

 

3          Teilnahme

3.1       Die Teilnahme an der Automotive Aktion ist mit keinen weiteren Kosten verbunden.

3.2       Prämien gibt es nur solange der Vorrat reicht. Sollten Prämien im Laufe der Aktion bereits vergriffen sein, besteht kein Anspruch darauf, auch wenn diese in diversen Werbemitteln beworben wurden. Zudem behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Aktion frühzeitig zu beenden, sollten vor dem offiziellen Teilnahmeschluss am 30.11.2025 bereits alle Prämien vergriffen sein.

3.3       Jede Rechnung kann nur einmal zur Teilnahme an der Aktion registriert werden. Je Teilnahme ist eine Rechnung gestattet. Rechnungen können nicht kombiniert werden, um auf den Mindest-Netto-Einkaufswert von 300 €/CHF (Rechnungsbetrag exkl. Mehrwertsteuer) zu kommen, um eine Prämie zu erhalten. Weitere Rechnungen können als neue (separate) Teilnahme eingereicht werden. Jede zusätzlich registrierte Rechnung muss einen neuen Kauf im Netto-Einkaufswert von mindestens 300 €/CHF (Rechnungsbetrag exkl. Mehrwertsteuer) ausweisen. Jeder Hochladevorgang steht für eine Teilnahme. Das mehrmalige Verwenden von derselben Rechnung führt zum Ausschluss von der Automotive Aktion.

3.4       Pro Teilnahme bekommt der Teilnehmer, die Prämie, die für seinem Netto-Einkaufswert vorgesehen ist:

  • ab 300 €/CHF netto = Kappe
  • ab 600 €/CHF netto = T-Shirt
  • ab 1000 €/CHF netto = Jacke

3.5       Es werden folgende Formate akzeptiert: jpg, .png, .pdf mit maximal 10 MB Dateigröße. Sollte die Rechnung (oder der vergleichbare Kaufnachweis) unvollständig oder nicht lesbar sein, ist die gesamte Teilnahme ungültig. Die Prämien-Berechtigung erfolgt vorbehaltlich der Überprüfung der Rechnung (oder des vergleichbaren Kaufnachweises) auf die Konformität bzgl. der Teilnahmebedingungen. Ist die Rechnung (oder der vergleichbare Kaufnachweis) Prämien berechtigt, erhält der Teilnehmer die ausgewählte Prämie innerhalb von vier bis sechs Wochen an die von Ihm angegebene Adresse zugesendet.

3.5a     Im Falle einer abgelehnten Teilnahme kann der Teilnehmer nach Vorlage einer korrigierten Rechnung erneut an der Aktion teilnehmen. Sollte die Prämie aus der ersten Einreichung jedoch zwischenzeitlich nicht mehr verfügbar sein, erlischt jeglicher Anspruch auf diese.

3.6       Die Teilnahme per Internet erfolgt durch eine entsprechende Online-Registrierung und den Upload der Rechnung.

3.7       Teilnehmer sind nur prämienberechtigt nach positiver Prüfung der Rechnung und vollständiger Angabe ihrer Daten.

3.8       Die Prüfung der Rechnung wird unter Berücksichtigung des Teilnahmezeitraums durchgeführt. Ebenfalls müssen bei einem Automotive-Händler mindestens Produkte der Marke MILWAUKEE der Techtronic Industries Central Europe GmbH im Netto-Einkaufswert von mindestens 300 €/CHF (Rechnungsbetrag exkl. Mehrwertsteuer) gekauft worden sein.

3.9       Die Prämien berechtigte Teilnahme an der Automotive Aktion ist nur möglich, sofern die Registrierung bis zum 30.11.2025 um 23:59 Uhr auf der Veranstalter-Domain erfolgte. Es gilt die Systemzeit des Servers.

3.10     Jede ordnungsgemäß und rechtzeitig hochgeladene Rechnung wird geprüft und der Teilnehmer erhält nach positiver Prüfung seine entsprechende Prämie zugesendet.

 

4          Prämien

4.1       Das Startdatum der Aktion ist der 01.09.2025

4.2       Der Teilnahmeschluss ist der 30.11.2025

4.3       Folgende Prämien stehen zur Auswahl (nur solange der Vorrat reicht):

  • KTM-Kappe
  • KTM-T-Shirt (Größe S-XL)
  • KTM-Softshelljacke (Größe S-XL)

 

4.3a     Die Prämien sind vom Umtausch ausgeschlossen.

 

4.4       Für den Fall, dass die von dem Teilnehmer angegebene Adresse unrichtig ist und/oder die Prämie aus sonstigen Gründen nicht zugestellt werden kann, die der Teilnehmer zu vertreten hat, entfällt der Prämienanspruch. Für diesen Fall kann der Veranstalter für die Überprüfung den Personalausweis oder Reisepass anfordern.

 

5          Benachrichtigung der Teilnehmer

5.1       Die Teilnehmer werden durch den Veranstalter oder durch dessen Dienstleister über den Prämienanspruch benachrichtigt.

5.2       Sind die übergebenen Daten mit den auf der Veranstalter-Domain gespeicherten Daten identisch und die Rechnung prämienberechtigt, erfolgt die Zusendung der ausgewählten Prämie.

5.3       Im Streitfall, insbesondere wenn Unstimmigkeiten über den Namen entstehen, sind für den Datenabgleich die auf der Veranstalter-Domain gespeicherten Daten maßgeblich.

5.4       Die ausgelobten Prämien richten sich nach dem Netto-Einkaufswert der Produkte der Marke MILWAUKEE der Techtronic Industries Central Europe GmbH. Es gelten die bei der Auslobung festgelegten Regeln. 

 

6          Wegfall des Prämienanspruchs

Sollte eine Benachrichtigung scheitern, weil unter den angegebenen Adressdaten eine Zustellung der Mitteilung erfolglos ist oder der Teilnehmer unter der angegebenen Telefonnummer nach mindestens drei Versuchen und, soweit diese erfolglos blieben, ohne Rückruf innerhalb von fünf Werktagen nicht erreicht werden konnte, so verfällt der Prämienanspruch. Soweit der Teilnehmer eine Adresse angegeben hat, wird die Mitteilung bevorzugt an eine Adresse (Post oder E-Mail) versendet. Die erfolglose Zustellung an eine der angegebenen Adressdaten (E-Mail-Adresse oder Postanschrift) reicht als Scheitern der Zustellung der Mitteilung in diesem Sinne. Eine Benachrichtigung gilt auch dann als erfolglos, wenn eine Aufforderung per E-Mail, Post oder Telefon, innerhalb von zwei Wochen eine aktuelle Anschrift zur Zustellung der Benachrichtigung zu hinterlassen, ohne Reaktion bleibt.

 

7          Begrenzungen und Steuern

Der Prämienanspruch ist nicht auf Dritte übertragbar. Der Anspruch auf Erhalt der Prämie im Wege des Barerlöses ist ausgeschlossen, soweit keine Bargewinne ausgelobt sind. Der Teilnehmer hat für ggf. anfallende Steuern selbst aufzukommen, soweit es sich um eine Steuerforderung der Finanzbehörden handelt.

 

8          Verhaltensregeln, Disqualifikation und Sperrung

8.1       Der Veranstalter bzw. dessen Dienstleister hat das Recht, Teilnehmer zu disqualifizieren und von der Automotive Aktion auszuschließen, die den Teilnahmevorgang in einer gegen Treu und Glauben verstoßenden Weise, z.B. durch Manipulation der Software oder durch Verstoß gegen die Spielregeln beeinflussen oder deren Verhalten in sonstiger Weise die Grenzen der Zumutbarkeit überschreitet, z.B. durch Bedrohung oder unzumutbare Belästigung (Beleidigung, üble Nachrede, extreme Anrufhäufung in Form von „Telefonterror“ usw.) von Mitarbeitern des Veranstalters oder dessen Dienstleister.

8.2       Die Teilnahme über Skripte, Bots oder andere automatisierte Methoden ist strengstens verboten. Teilnehmer, die solche Methoden verwenden, werden umgehend disqualifiziert und von der weiteren Teilnahme an der Automotive Aktion ausgeschlossen.

8.3       Ferner kann der Veranstalter oder dessen Dienstleister auch Teilnehmer nach seinem Ermessen bereits im Vorfeld von einer Teilnahme ausschließen, wenn ein Verstoß gegen die in Ziffer 8.1. und 8.2. aufgeführten Verhaltensregeln droht.

 

9          Beendigungs-/Änderungsmöglichkeiten

9.1       Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Automotive Aktion jederzeit ohne Vorankündigung abbrechen oder beenden zu können, soweit ein berechtigtes Interesse hieran besteht. Dies kann insbesondere bei technischen Problemen oder rechtlichen Bedenken der Fall sein.

9.2       Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Automotive Aktion ganz oder in Teilen abzubrechen. Dies gilt insbesondere, wenn die Prämien-Zustellung aus irgendwelchen Gründen nicht planmäßig laufen kann, so etwa bei Computerviren, bei Fehlern der Soft- und/oder Hardware und/oder aus sonstigen technischen und/oder rechtlichen Gründen, welche die Verwaltung, die Sicherheit, die Integrität und/oder reguläre und ordnungsgemäße Durchführung der Aktion beeinflussen.

9.3       Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Erreichbarkeit der Veranstalter-Domain einzuschränken, insbesondere aus technischen Gründen (z. B. Instandhaltung und Wartung) oder für einen vorübergehenden Zeitraum auszusetzen. Auf Grund einer Überlastung der Zugangskonten in oder bei Systemstörungen kann es außerdem zu kurzfristigen Ausfällen der Webseite, einzelner Dienste oder der Zugangskonten kommen. Daraus resultieren keine Ansprüche gegen den Veranstalter. Insbesondere wird keine Haftung übernommen, wenn E-Mails oder Dateneingaben (in Masken der Webseite) nicht den dort aufgestellten Anforderungen entsprechen und infolgedessen vom System nicht akzeptiert und/oder angenommen werden. Ferner haftet der Veranstalter nicht bei Diebstahl oder der Zerstörung der die Daten speichernden Systeme und/oder Speichermedien oder bei der unberechtigten Veränderung und/oder Manipulation der Daten in den Systemen und/oder auf den Speichermedien durch die Teilnehmer oder Dritte.

 

10        Rechtsweg

Hinsichtlich der Teilnahme ist der Rechtsweg ausgeschlossen. Ein einklagbarer Anspruch auf die Auslieferung der Prämie besteht nicht.

 

11        Datenschutz und Einwilligung

Die Verarbeitung der Nutzerdaten erfolgt mit größter Sorgfalt und unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen. Die Verarbeitung der in das Teilnahmeformular eingegebenen Daten erfolgt ausschließlich auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO), die sie uns durch Ihre freiwillige Teilnahme an der Automotive Aktion erteilen. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

 12       Haftung

12.1     Der Veranstalter hat im Falle einer Verlinkung auf die Internetseiten von Partnern, Sponsoren und Werbepartnern keinen Einfluss auf die verlinkten Seiten. Er macht sich deren Inhalte nicht zu Eigen.

12.2     Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.

 

13        Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

 

14        Schlussbestimmungen

14.1     Änderungen oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Die Automotive Aktion unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

14.2     Sofern der Teilnehmer Kaufmann bzw. Kauffrau im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses entstehen, der Gerichtsstand des Geschäftssitzes des Veranstalters als Gerichtsstand vereinbart.

 

Hilden, im August 2025


 [SM1]Wird angepasst, sobald das Startdatum feststeht.